Bauamt
Bauberatung
Fragen zu den einzelnen Bauvorhaben werden von Amtsleiterin Mag. Claudia Nöres-Neuherz und Ing. Gunter Lenk gerne beantwortet.
Amy
Sicherheitsbeauftragte
Checkliste Bauvorhaben
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für Ihr Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:
- § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
- § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
- § 21 Meldepflichtige Vorhaben
Hier finden Sie zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die
- gesetzlichen Grundlagen,
- die Anforderungen während der Baudurchführung und
- die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung
beschrieben sind.