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Bauamt

Bauberatung


Fragen zu den einzelnen Bauvorhaben werden von Amtsleiterin Mag. Claudia Nöres-Neuherz und Ing. Gunter Lenk gerne beantwortet.

Mag. Claudia Nöres-Neuherz

Bauamt

+43 3144 3484 201
claudia.noeres@maria-lankowitz.gv.at

 

Amy

Sicherheitsbeauftragte

Checkliste Bauvorhaben

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für Ihr Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

Hier finden Sie zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die

  • gesetzlichen Grundlagen,
  • die Anforderungen während der Baudurchführung und
  • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

beschrieben sind.